Rothstein und Holz - Rechtsanwälte Rechtsanwältin Annet Rothstein

Frau Rechtsanwältin Rothstein
Fachanwältin für Familienrecht

Aufhebung der Lebenspartnerschaft online

Warum Aufhebung der Lebenspartnerschaft online?

Das Internet ist in vielen Bereichen nicht mehr wegzudenken. Sogar die Gerichte machen sich das Internet zu nutze und die Zahl der „Onlineverfahren” steigt. Zudem liegt bereits ein Gesetzesentwurf vor, wonach dem elektronischen Gerichtsverfahren sogar künftig Vorrang eingeräumt werden soll.

Das Internet erleichtert dem Anwalt die Durchführung einer einvernehmlichen Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Sofern Sie sich mit Ihrem Lebenspartner über die wesentlichen Folgen der Trennung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft bereits einig sind, ist das Aufhebungsverfahren ein rein formales Verfahren. Sie überlassen mir die erforderlichen Informationen und Unterlagen, so daß ich für Sie den Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft stellen und das Verfahren durchführen kann. Der Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft muß in Deutschland zwingend von einem zugelassenen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Aufhebung der Lebenspartnerschaft muß jedoch nur der Lebenspartner einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Aufhebungsantrag stellt, so daß die Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt eingespart werden können.

Wenn auch Sie die Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Aufhebung der Lebenspartnerschaft nutzen wollen, brauchen Sie nur das Antragsformular auszufüllen, an mich abzusenden und das Aufhebungsverfahren kann beginnen.

Welche Vorteile bietet eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft online?

Durch dieses Verfahren können Zeit, Geld und Nerven gespart werden:

  • Sie müssen keine nervenaufreibenden Gespräche über die Gründe und die Einzelheiten der Trennung führen, sondern geben einfach an, seit wann Sie getrennt sind. Sofern das Trennungsjahr fast abgelaufen ist (wobei eine Trennung auch innerhalb der Wohnung vorliegen kann), geben Sie nur den Zeitpunkt der Trennung an,
  • Sie ersparen sich die zeitaufwendige Suche nach einem Rechtsanwalt in Ihrer Nähe, der auf Familienrecht spezialisiert ist; auch die Besprechung/en mit dem Rechtsanwalt können entfallen und alle erforderlichen Informationen geben Sie bequem und in Ruhe in das Antragsformular ein,
  • Sie haben am Ende unseres Formulares die Möglichkeit, persönliche Anmerkungen zu machen,
  • das Aufhebungsverfahren per Internet ist eine Möglichkeit, die Aufhebung der Lebenspartnerschaft zu beschleunigen: Nach Erhalt des von Ihnen ausgefüllten Antragsformulares werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, innerhalb kürzester Zeit einen Aufhebungsantrag formulieren und nach Ihrer Freigabe diesen einreichen,
  • bei einer einvernehmlichen Aufhebung der Lebenspartnerschaft wird - wie oben bereits erwähnt - nur ein Rechtsanwalt benötigt, so daß das Honorar für den zweiten Anwalt entfällt.

Selbstverständlich können Sie jederzeit Fragen telefonisch, per eMail, per Telefax oder auch persönlich mit mir besprechen. Zusätzliche Kosten entstehen hierdurch nicht.

Durch dieses Verfahren haben Sie erhebliche Vorteile im Gegensatz zu dem üblichen Aufhebungsverfahren und schneller geht es nicht.

Wenn auch Sie die Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Aufhebung der Lebenspartnerschaft nutzen wollen, brauchen Sie nur das Antragsformular auszufüllen und abzusenden und das Aufhebungsverfahren kann beginnen.

Hat eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft online Nachteile?

Die Betreuung durch den Rechtsanwalt kann unpersönlicher sein. Bei dem üblichen Aufhebungsverfahren findet zunächst in den Kanzleiräumen ein ausführlicher Besprechungstermin statt. Der Ratsuchende lernt seinen Rechtsanwalt persönlich kennen. Bei einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft online entfällt (nur) der erste Besprechungstermin. Wenn Sie allerdings auf einen ersten persönlichen Besprechungstermin nicht verzichten möchten, können Sie natürlich auch bei einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft online einen persönlichen Besprechungstermin mit mir vereinbaren. Dies wird in der Regel jedoch nicht gewünscht, da bewußt die einfache und vor allem wenig zeitintensive Möglichkeit der Beauftragung per Internet gewählt wird.

Bei Fragen können Sie mich per

Telefon: (030) 21 28 95-0
Telefax: (030) 21 28 95-29 oder
eMail: Rothstein.Holz@t-online.de

erreichen. Ich rufe Sie auch gerne zurück. Ich werde mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn auch Sie die Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Aufhebung der Lebenspartnerschaft nutzen wollen, brauchen Sie nur das Antragsformular auszufüllen und abzusenden und das Aufhebungsverfahren kann beginnen.


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