Rothstein und Holz - Rechtsanwälte
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Zwangsvollstreckung des Kreditkäufers

Viele Verbraucher sind besorgt, daß ihnen bei einem Verkauf ihres Darlehensvertrages von der finanzierenden Bank an einen Investor die Zwangsvollstreckung droht.

Die Rechtsprechung und insbesondere der Bundesgerichtshof schützen Bankkunden aber in zunehmendem Maße. Hierzu erging Ende März 2010 ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofes, mit dem die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung zugunsten der Bankkunden verschärft wurden.

Sofern Sie von einem Darlehenskäufer in Anspruch genommen werden oder befürchten, in der nächsten Zeit in Anspruch genommen zu werden, sollten Sie sich jetzt über die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung gegen Sie und die Ihnen zustehenden Abwehrrechte informieren!

Für eine Prüfung im Rahmen einer Erstberatung und für einen Prozeß steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Holz als Ansprechpartner in unserer Kanzlei zur Verfügung. Für eine Erstberatung kann ein Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen vereinbart werden oder die Erstberatung kann nach Zusendung der Ihnen vorliegenden Unterlagen und Informationen schriftlich erfolgen.